Ratgeber: Kündigung Golfclub-Mitgliedschaft
- Austritt aus dem Verein: Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt. Die Satzung kann bestimmen, dass der Austritt nur zum Schluss eines Geschäftsjahres oder nach einer Kündigungsfrist von höchstens zwei Jahren zulässig ist (§ 39 BGB). Maßgeblich sind Satzung und Beitragsordnung Ihres Clubs; dort steht auch, an wen und in welcher Form der Austritt zu erklären ist.
- Verein oder Betreibergesellschaft? Viele Golfanlagen werden von einer Gesellschaft betrieben, mit der ein eigener Spielrechtsvertrag besteht. Prüfen Sie, ob Sie beide Verträge kündigen müssen, und richten Sie das Schreiben ggf. an beide Stellen.
- Anteile und Anleihen: Haben Sie bei Eintritt einen Spielrechtsanteil, eine Anleihe oder eine Aufnahmegebühr gezahlt, regeln Satzung oder Vertrag, ob und wie diese übertragen oder erstattet werden.
- Zugang nachweisen: Senden Sie die Kündigung so, dass Sie den rechtzeitigen Zugang belegen können, etwa per Einschreiben.
Häufige Fragen
Kann ich wegen Umzugs oder Krankheit früher austreten?
Das hängt von Satzung bzw. Vertrag ab. Manche Clubs sehen Sonderregeln vor; fragen Sie mit Verweis auf Ihre Situation nach.
Muss ich bis zum Austritt weiter Beiträge zahlen?
In der Regel bis zum Wirksamwerden des Austritts. Einzelheiten regelt die Beitragsordnung.