Ratgeber: Kündigung des Fernwärmevertrags
- Schriftform: Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 32 Abs. 6 AVBFernwärmeV), also eines eigenhändig unterschriebenen Schreibens. Deshalb kann diese Vorlage nicht über den Postversand verschickt werden – drucken Sie sie aus, unterschreiben Sie und senden Sie sie mit Zugangsnachweis.
- Laufzeit: Versorgungsverträge laufen höchstens zehn Jahre. Wird nicht mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere fünf Jahre (§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV). Prüfen Sie das Laufzeitende im Vertrag.
- Mieter beim Auszug: Sind Sie als Mieter Vertragspartner, können Sie aus Anlass der Beendigung des Mietverhältnisses jederzeit mit zweimonatiger Frist kündigen (§ 32 Abs. 2 AVBFernwärmeV).
- Abweichende Verträge: Für manche Verträge, etwa mit Industriekunden, gelten andere Regeln. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Ergänzenden Bedingungen des Versorgers.
Häufige Fragen
Muss ich als Mieter überhaupt kündigen?
Nur wenn Sie selbst Vertragspartner des Versorgers sind. Bezieht der Vermieter die Wärme und rechnet über die Nebenkosten ab, ist kein eigener Vertrag zu kündigen.
Kann ich per E-Mail kündigen?
Nein. Wegen der Schriftform nach § 32 Abs. 6 AVBFernwärmeV ist ein unterschriebener Brief nötig.