Ratgeber: Kündigung eines Carsharing-Vertrags
- Frist im Vertrag: Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten stehen in Ihren Vertragsunterlagen und den Geschäftsbedingungen. Reine Mitgliedschaften ohne Grundgebühr sind oft kurzfristig kündbar.
- Laufzeiten in AGB: Bei Verträgen über regelmäßige Dienst- oder Werkleistungen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter anderem eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren und eine stillschweigende Verlängerung unwirksam, es sei denn, der Vertrag verlängert sich nur auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
- Online abgeschlossen? Konnten Sie den Vertrag über eine Webseite abschließen, muss der Anbieter dort eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen (§ 312k BGB). Der Brief ist eine Alternative mit Nachweis.
- Offene Fahrten abrechnen: Prüfen Sie die letzte Rechnung auf offene Fahrten, Gebühren oder Schäden.
- Kaution und Karte: Fragen Sie nach der Rückzahlung einer Kaution und danach, ob eine Kundenkarte zurückgegeben werden muss.
Häufige Fragen
Kann ich nach der Kündigung noch fahren?
Bis zum Vertragsende in der Regel ja, sofern der Anbieter nichts anderes vorsieht.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Nach den Bedingungen des Anbieters, meist nach der Schlussabrechnung.