Ratgeber: Kündigung eines kostenpflichtigen Auskunftei-Abos
- Frist im Vertrag: Laufzeit und Kündigungsfrist stehen in Ihrer Bestellung und den Geschäftsbedingungen der Auskunftei.
- Laufzeiten in AGB: Bei Verträgen über regelmäßige Dienst- oder Werkleistungen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter anderem eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren und eine stillschweigende Verlängerung unwirksam, es sei denn, der Vertrag verlängert sich nur auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
- Online abgeschlossen? Konnten Sie den Vertrag über eine Webseite abschließen, muss der Anbieter dort eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen (§ 312k BGB). Der Brief ist eine Alternative mit Nachweis.
- Kostenlose Datenkopie bleibt: Unabhängig von einem Abo können Sie nach Art. 15 DSGVO Auskunft und eine Kopie Ihrer Daten verlangen. Mitteilungen und Maßnahmen nach Art. 15 DSGVO werden grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt (Art. 12 Abs. 5 DSGVO). Dafür gibt es eine eigene Vorlage.
- Kündigung betrifft nur das Abo: Mit der Kündigung endet das kostenpflichtige Produkt. Die bei der Auskunftei gespeicherten Daten bleiben davon unberührt.
Häufige Fragen
Werden mit der Kündigung meine Daten gelöscht?
Nein. Die Kündigung beendet nur das kostenpflichtige Abo. Für Löschung oder Berichtigung gibt es eigene Vorlagen nach Art. 16 und Art. 17 DSGVO.
Brauche ich ein Abo für meine Daten?
Für eine Auskunft über Ihre gespeicherten Daten nach Art. 15 DSGVO brauchen Sie kein Abo.