Ratgeber: Mandat beim Anwalt kündigen
- Dienste höherer Art: Bei Dienstverhältnissen, in denen Dienste höherer Art aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden, ist die Kündigung auch ohne wichtigen Grund jederzeit zulässig (§ 627 Abs. 1 BGB). Das betrifft in der Regel auch Mandate bei Rechtsanwälten.
- Vergütung: Für bereits erbrachte Leistungen kann ein entsprechender Teil der Vergütung verlangt werden (§ 628 Abs. 1 BGB). Fordern Sie eine Schlussabrechnung an.
- Unterlagen: Fordern Sie Ihre Originalunterlagen zurück. Fragen Sie, ob in laufenden Verfahren Fristen anstehen.
- Vertrag prüfen: Gibt es einen Rahmenvertrag mit festen Bezügen, können andere Regeln gelten. Prüfen Sie Ihre Vereinbarung.
Häufige Fragen
Muss ich einen Grund nennen?
Nein. Ein Grund kann aber für die Frage der Vergütung eine Rolle spielen.
Was passiert mit einem laufenden Verfahren?
Informieren Sie sich über anstehende Fristen und Termine und sorgen Sie rechtzeitig für eine neue Vertretung.